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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14 B ER, L 7 AS 367/14 B   

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https://dejure.org/2014,103876
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14 B ER, L 7 AS 367/14 B (https://dejure.org/2014,103876)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.05.2014 - L 7 AS 366/14 B ER, L 7 AS 367/14 B (https://dejure.org/2014,103876)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - L 7 AS 366/14 B ER, L 7 AS 367/14 B (https://dejure.org/2014,103876)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) erfordert das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Schulden aus zwei unterschiedlichen Stromlieferungsverträgen jedenfalls die Identität der Vertragspartner (BGH, Urteil vom 3. Juli 1991, VIII ZR 190/90 - BGHZ 115, 99), woran es hier fehlen würde.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG 1. Senat, Dritte Kammer, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2500 § 927 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - L 9 SO 532/13

    Sozialhilferecht; Übernahme von Schulden für Strom und Miete aus der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Dies ist unter anderem nur der Fall, wenn der Antragsteller alle zumutbaren Selbsthilfemöglichkeiten, wie zum Beispiel einstweiligen Rechtsschutz gegen die Stromsperre vor den Zivilgerichten oder den Wechsel des Stromanbieters, ausgeschöpft hat (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2014, L 9 SO 532/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 6 AS 520/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dient aber nicht dazu, zu Lasten der Beteiligten anderer Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung des Gerichts zu erlangen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 6 AS 520/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2006 - L 12 AL 202/06

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine bestimmte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Ob der Senat den Antragsgegner lediglich bei einer Ermessensreduzierung auf Null verpflichten darf (so LSG Berlin Brandenburg, a.a.O.) oder ob das Gericht darüber hinaus die Behörde wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (so LSG Hessen, Beschluss vom 12. Mai 2005, L 7 AL 38/05 ER, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2006, L 12 AL 202/06 ER), kann hier letztlich dahinstehen, weil die Vorschrift bereits tatbestandlich nicht erfüllt ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 29 AS 28/12

    Ermessensentscheidungen - Übernahme von Schulden - Folgenabwägung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass der Senat sein eigenes Ermessen an die Stelle des Verwaltungsermessens stellt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012 - L 29 AS 28/12 B ER).
  • LSG Hessen, 12.05.2005 - L 7 AL 38/05

    Einstweiliger Rechtschutz bei Förderung beruflicher Bildungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Ob der Senat den Antragsgegner lediglich bei einer Ermessensreduzierung auf Null verpflichten darf (so LSG Berlin Brandenburg, a.a.O.) oder ob das Gericht darüber hinaus die Behörde wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (so LSG Hessen, Beschluss vom 12. Mai 2005, L 7 AL 38/05 ER, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2006, L 12 AL 202/06 ER), kann hier letztlich dahinstehen, weil die Vorschrift bereits tatbestandlich nicht erfüllt ist.
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